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Was ist die PPWR? Die neue EU-Verpackungsverordnung einfach erklärt

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung, offiziell Verordnung (EU) 2025/40. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Staaten. Sie betrifft fast jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringt, und macht Recyclingfähigkeit Schritt für Schritt zur Pflicht.

Viele Hersteller, Marken und Onlinehändler fragen sich, was die neue Verpackungsverordnung für sie bedeutet. Dieser Ratgeber erklärt die PPWR aus Sicht eines Verpackungskäufers: was sich ändert, wen es betrifft und welche Beutel auch in Zukunft sicher sind. Er gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist die PPWR?

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die alte EU-Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten. Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar. Es gibt also keine nationalen Spielräume, die Vorgaben gelten direkt.

Wen betrifft die PPWR?

Die PPWR betrifft nahezu jedes Unternehmen entlang der Verpackungskette:

  • Hersteller und Marken, die Produkte verpacken
  • Importeure, die verpackte Waren in die EU bringen
  • Onlinehändler, die Versandverpackungen einsetzen
  • Lieferanten von Verpackungen und Verpackungsmaterial

Sobald Sie verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen, sind Sie betroffen. Für Kleinstunternehmen gibt es bei einzelnen Pflichten Ausnahmen.

Wann gilt die PPWR?

Die PPWR ist bereits in Kraft, ihre Pflichten greifen aber gestaffelt. Wichtig ist der Unterschied zwischen Inkrafttreten und Geltungsbeginn.

Termin Was gilt
11. Februar 2025 Die Verordnung tritt in Kraft
12. August 2026 Geltungsbeginn, erste Pflichten wie Konformitätserklärung und Verpackungsminimierung
1. Januar 2030 Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein, Mindestanteile an Rezyklat gelten
1. Januar 2035 Verpackungen müssen zusätzlich für großmaßstäbliches Recycling geeignet sein
ab 2040 Die geforderten Rezyklatanteile steigen weiter an

Was ändert sich für Verpackungen?

Die PPWR stellt vor allem vier Anforderungen, die für Verpackungskäufer wichtig sind:

  1. Recyclingfähigkeit. Ab 2030 müssen Verpackungen so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können, das sogenannte Design for Recycling.
  2. Rezyklatanteil. Kunststoffverpackungen müssen einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten.
  3. Verpackungsminimierung. Leerraum und überflüssiges Material werden begrenzt, bei Versandverpackungen auf höchstens 50 Prozent Leerraum.
  4. Konformitätsnachweis. Für jede Verpackung muss eine Konformitätserklärung mit technischer Dokumentation vorliegen.

Was Recyclingfähigkeit genau bedeutet, lesen Sie unter recyclingfähige Verpackungen.

Welche Quoten fordert die PPWR?

Ab 2030 wird die Recyclingfähigkeit in Leistungsstufen bewertet, von Stufe A für besonders gut recycelbare Verpackungen bis Stufe C. Verpackungen unterhalb der Mindeststufe dürfen schrittweise nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zusätzlich gelten Mindestanteile an recyceltem Kunststoff:

Verpackungsart Rezyklatanteil ab 2030
Kontaktempfindliche Verpackungen aus PET 30 Prozent
Kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen 10 Prozent
Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff 30 Prozent
Sonstige Kunststoffverpackungen 35 Prozent

Diese Werte steigen bis 2040 weiter an. Bei bestimmten Getränkeflaschen werden bis zu 65 Prozent gefordert.

Sind Standbodenbeutel von der PPWR betroffen?

Ja. Standbodenbeutel sind Verkaufsverpackungen und fallen unter die PPWR. Entscheidend ist die Materialwahl. Ein Beutel aus Monomaterial, also aus reinem Mono-PP oder Mono-PE, ist recyclingfähig und erfüllt die Design-for-Recycling-Idee. Klassische Verbundfolien aus mehreren Materialien lassen sich nicht trennen und werden künftig problematisch. Wer heute schon auf Monomaterial setzt, ist gut vorbereitet. Mehr dazu unter Monomaterial erklärt sowie zu den Varianten Mono PE Verpackungen und Mono PP Verpackungen.

Was bedeutet die PPWR für Lebensmittelverpackungen?

Lebensmittelverpackungen müssen die Recyclingfähigkeit erfüllen und gleichzeitig den Inhalt schützen. Das ist gut machbar, wenn das Material zur Anwendung passt. Auch Branchenverpackungen sind betroffen, etwa für Kaffee und Tee, Gewürze, Tiernahrung und Nahrungsergänzung. Für kontaktempfindliche Verpackungen gelten beim Rezyklatanteil eigene Werte.

Welche Verpackungen sind zukunftssicher?

Zukunftssicher sind Verpackungen, die schon heute recyclingfähig gestaltet sind:

  • Beutel aus Monomaterial statt aus Verbundfolie
  • Gut trennbare Bestandteile wie Verschlüsse und Ventile
  • Recyclinggerechte Druckfarben
  • So wenig Material und Leerraum wie möglich

Das gilt für Standbodenbeutel ebenso wie für Flachbeutel und Blockbodenbeutel. Einen Überblick über die Beutelarten gibt der Ratgeber flexible Verpackungen erklärt.

Häufige Fragen zur PPWR

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung, Verordnung (EU) 2025/40. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen EU-Staaten.

Wann tritt die PPWR in Kraft?

In Kraft ist sie seit dem 11. Februar 2025. Die meisten Pflichten gelten ab dem 12. August 2026.

Wen betrifft die PPWR?

Fast alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen, darunter Hersteller, Marken, Importeure und Onlinehändler.

Welche Verpackungen sind von der PPWR betroffen?

Grundsätzlich alle Verpackungen. Im Mittelpunkt stehen Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Verpackungsminimierung.

Sind Standbodenbeutel PPWR konform?

Standbodenbeutel aus Monomaterial sind recyclingfähig und damit gut auf die PPWR vorbereitet. Verbundfolien aus mehreren Materialien sind es nicht.

Welche Recyclingquoten fordert die PPWR?

Ab 2030 müssen Kunststoffverpackungen je nach Anwendung zwischen 10 und 35 Prozent recyceltes Material enthalten. Bis 2040 steigen diese Werte weiter.

Verpackung zukunftssicher gestalten?

Stellen Sie einen recyclingfähigen Beutel aus Monomaterial im Konfigurator zusammen und wählen Sie Größe und Ausstattung.

Geschäftsführer Martin Schunk

Martin Schunk leitet die Print Group GmbH und Co. KG in Sennfeld und produziert recyclingfähige Verpackungen aus Monomaterial für Lebensmittel, Kaffee, Tee, Nahrungsergänzung und Tiernahrung. In diesem Ratgeber ordnet er die PPWR aus Sicht eines Verpackungskäufers ein.